Im Rahmen seiner Aufgaben als überörtlicher Träger der Jugendhilfe übernimmt das Land Niedersachsen die Aufsichtspflicht über die Einrichtungen der Jugendhilfe. Um die Wahrnehmung dieser Aufsichtsfunktion zu erleichtern, müssen die Jugendhilfeeinrichtungen ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen und einmal jährlich differenzierte Angaben zu den Leistungsangeboten und belegten Plätzen für die betreuenden jungen Menschen abgeben.
Diese statistische Erhebung wird zukünftig über die von der GAI NetConsult neu zu entwickelnde webbasierte Anwendung erfolgen. Dezentrale Erfassungsmöglichkeiten, den Prozessablauf unterstützende Workflowfunktionen und integrierte Plausibilitätsprüfungen werden die Erfassung zukünftig erleichtern und für eine hohe Datenqualität sorgen.
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